Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator


Baustellenverordnung


Unsere Leistungen:

Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgeseztes bei Planung und Ausführung der Baumaßnahme Ankündigung der Baumaßnahme bei der zuständigen Baubehörde Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes Tätigkeit als Koordinator Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage