Gefahrstoffe
Gefährlich sind Stoffe und Zubereitungen die z. B. explosionsgefährlich, brandfördernd, hoch- oder leichtentzündlich, giftig, ätzend oder krebserzeugend sind. Wird mit solchen Stoffen bei der Arbeit umgegangen, so sind vom Arbeitgeber Maßnahmen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nach Chemikaliengesetz bzw. Gefahrstoffverordnung zu treffen. Hierbei unterstützen wir Sie als fachkundige Berater und helfen Ihnen die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu wahren:
- Externer Gefahrstoffbeauftragter
- Gefahrstoff-Gefährdungsbeuteilungen nach § 7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen
- Erstellung von Gefahrstoff-Betriebsanweisungen §14 GefStoffV
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten nach §6 Betriebssicherheitsverordnung (Betr.SichV)
- Schulung bzw. Unterweisung der Beschäftigen über den Umgang mit Gefahrstoffen
- Beratung bei der Gestaltung von Gefahrstofflagern
- Unterstützung beim Umgang mit Behörden
