Prüfungen elektrischer Arbeitsmittel



Der Arbeitgeber / Unternehmer ist verantwortlich für die Bereitstellung
sicherer elektrischer Arbeitsmittel im Betrieb

Zur Erhaltung des sicheren Zustandes dieser Arbeitsmittel sind
wiederkehrende Prüfungen erforderlich.


Diese Information geben praxisbezogene Hinweise für die Organisation der nach
§ 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geforderten
wiederkehrenden Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel.

Dazu orientiert sich diese Information sowohl an den Festlegungen der Technischen Regeln
für Betriebssicherheit TRBS 1201 „Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftiger
Anlagen“ und der TRBS 1203 „Befähigte Personen“ als auch an den Schutzzielen des § 5
„Prüfungen“ der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
(BGV/GUV-V A3) und den zugehörigen Durchführungsanweisungen.
Weiterhin erhält der Arbeitgeber / Unternehmer Hinweise bezüglich angemessener Prüffristen,
sachgerechter Dokumentation und Kennzeichnung der Arbeitsmittel.

Die S.A.M-Bau kann diese Aufgabe gerne für Sie übernehmen.

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