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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 

Wir prüfen Ihre technischen Arbeitsmittel und Anlagen gemäß den geltenden Vorschriften und Normen für Sie.

 

Die Betriebssicherheitsverordnung und zahlreicher weiterer Vorschriften und Normen müssen prüfpflichtige Arbeitsmittel und Anlagen erstmalig und in regelmäßigen Abständen sowie nach Veränderung und Reparatur durch Sachverständige oder befähigte Personen geprüft werden. Insoweit die Prüfintervalle nicht durch Vorschriften vorgegeben sind, hat der Unternehmer die Prüfintervalle im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

 z.B. 

  • Elektrische Anlagen und Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3
  • Flurförderfahrzeuge (Gabelstapler, Hubwagen) nach der DGUV Vorschrift 68 und der VDI-Rili 2511
  • Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-016 und TRBS 2121 Teil 2
  • Fahrzeuge gemäß DGUV Vorschrift 70; §29 StVZO; ADR; BoKraft
  • Lkw-Ladekräne nach der DGUV Vorschrift 52 und dem DGUV Grundsatz 309-001
  • Winden, Hub- und Zuggeräte gemäß DGUV Vorschrift 54
  • Anschlagmittel gemäß DGUV Regel 100-500