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Unterweisungen

DGUV Informationen 211-005

 

Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes 

In den Bereichen Arbeitssicherheit- und Arbeitsschutz haben wir im Laufe der Zeit umfangreiches Wissen erlangt, das wir gern auch an Sie und Ihr Personal weitergeben möchten. 

Grundlagen der Unterweisung

Geplanter betrieblicher Arbeitsschutz beinhaltet die Ermittlung der Gefährdungen, das Festlegen geeigneter Schutzmaßnahmen, die Information der Mitarbeiter und die Kontrolle, ob die Schutzmaßnahmen eingehalten werden und wirksam sind.

 

Sinnvollerweise werden in der betrieblichen Praxis

  • die Gefährdungsbeurteilungen
  • die Betriebsanweisungen
  • die Unterweisungen
  • die Durchführungs-, Wirksamkeits- und Erhaltungskontrollen miteinander verzahnt.

Unterweisungen sind damit ein fester Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes (Sicherheit und Gesundheitsschutz).

Darüber hinaus ergibt sich die Verpflichtung zur Unterweisung auch aus einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften.